PflegeWATTENS

Kurzzeit- / Übergangspflege

Eine Kurzzeit-/Übergangspflege soll pflegende Angehörige entlasten und/oder die pflegerische Versorgung nach einem Krankenhausaufentahlt sicherstellen, wenn eine Betreuung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.

Die Dauer beschränkt sich auf längstens 28 Tage pro Kalenderjahr.

Welche Förderungen gibt es?

  1. Personen die kein Pflegegeld beziehen, dieses aber bereits beantragt haben, die Pflegestufe 1 und 2 oder die Pflegestufe 3 seit maximal einem Jahr beziehen, können einen Antrag beim Amt der Tiroler Landesregierung stellen. Die Antragstellung erfolgt durch die Heimverwaltung. Hierzu wird ein aktueller Einkommensnachweis benötigt. Die Förderstelle überweist den Förderbetrag direkt an den Heimträger, zur Auszahlung wird eine gültige Bankverbindung benötigt.
  2. Für Bezieher(innen) von Pflegegeld ab der Stufe 3 und nachweislich demenziell erkrankte Personen ab Pflegestufe 1 kann ein Antrag beim Sozialministeriumservice, allerdings nur vom pflegenden Angehörigen, gestellt werden. Die Förderstelle überweist den Förderbetrag direkt an den Antragsteller.

Förderansuchen an das Amt der Tiroler Landesregierung bzw. an das Sozialministeriumservice können erst nach Beendigung des Aufenthaltes und Endabrechnung gestellt werden. Die anfallenden Pflegegebühren müssen aus diesem Grund zur Gänze selbst im Vorhinein bezahlt werden. Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt zumindest in Höhe der Pflegestufe 3, nach dem tatsächlich ermittelten Pflegeaufwand entsprechend höher.

Information Kurzzeitpflege zum Download