PflegeWATTENS

Heim- und Haushaltshilfe

Haushaltshilfen unterstützen Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung oder ihres fortgeschrittenen Alters Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich benötigen.

Dazu zählen:

  • Reinigung der Wohneinheit
  • Waschen, bügeln, heizen
  • Diverse Erledigungen und Einkaufe für den Klienten
  • Wäscheversorgung
  • Unterstützung bei der Zubereitung von einfachen Mahlzeiten

Nicht zur Leistung der Haushaltshilfe gehören Bereiche, die nicht das unmittelbare Lebensumfeld betreffen, wie die Reinigung allgemeiner Nutzflächen, Stiegenhäuser, Garagen, Gartenarbeiten, sowie genereller Hausputz nach Instandhaltungsarbeiten. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Heim-/Haushaltshilfe welche Gegenstände und Putzutensilien benötigt werden, um Sie in Ihrem Haushalt bestmöglich betreuen zu können. Ihre Heim-/Haushaltshilfe wird Sie gerne dabei unterstützen, die von ihr benötigten Gegenstände zu besorgen.

Die Leistungen können für maximal 30 Stunden pro Monat in Anspruch genommen werden. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da ansonsten Kosten verrechnet werden müssen. Laut der Leistungsvereinbarung des Landes Tirol ist die Anwesenheit des Klienten während der Betreuung Voraussetzung.

Folgende Leistungen werden durch Heimhilfen erbracht:

Aktivierung und Unterstützung

  • Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches gemeinsam mit dem Klienten wie Einkäufe, Gänge zu Behörden, Post oder Apotheke, Begleitung zum Arzt
  • einfache Aktivierung wie z.B. Anregung zur Beschäftigung, Gedächtnistraining, Mobilisation
  • Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld

Basisversorgung

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Unterstützung und Förderung der Beweglichkeit
  • Unterstützung beim Lagern
  • Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln

Die ausgebildete Heimhilfe dient der Unterstützung betreuungsbedürftiger Personen zur Aufrechterhaltung der Alltagsversorgung daheim. Sie betreut und begleitet Menschen aller Altersstufen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Heimhilfe ergänzt und unterstützt die Betreuung druch Angehörige, Freiwillige und Freunde, kann aber keinesfalls als deren Ersatz gesehen werden.

Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme

Um eine Haushalts-/Heimhilfe in Anspruch nehmen zu können, muss laut Tiroler Mindestsicherungsgesetz zumindest die Pflegestufe 1 bestehen.

Alternativ kann auch ein Gutachten eines Arztes, das die Notwendigkeit der durchgeführten Leistung bestätigt, nachgereicht werden. Der Anspruch auf Unterstützung besteht in diesen Fällen zumindest für sechs Monate.