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Heilbehelfe

Heilbehelfe wie Rollstühle, Gehhilfen, Toilettstühle o.Ä. werden ohne Leihgebühr für max. 8 Wochen (ausgenommen Pflegebetten) zur Verfügung gestellt. Es ist lediglich eine Kaution von € 30,- zu hinterlegen. Über alle Sanitätshäuser können Heilbehelfe zudem direkt mit ärztlicher Verordnung für Sie bestellt werden.

Für Pflegebetten wird eine Zustell- bzw. Abholgebühr von jeweils € 50,- verrechnet (unabhängig von der Leihdauer). Elektrische Pflegebetten mit Matratzen können auch gegen eine monatliche Leihgebühr über das Rote Kreuz bezogen werden.